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Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche  Vertretung in allen Rechtsgebieten

 

Fachanwalt für Sozialrecht

 

 

Nach erfolgreichem Abschluss des entsprechenden Lehrganges an der Hagen Law School wurde mir

durch Gestattungsurkunde vom 13.03.2019 durch den Vorstand der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main die Befugnis verliehen, die Bezeichnung

Fachanwalt für Sozialrecht zu führen.

Zum Sozialrecht gehören unter anderem das Recht auf Arbeitslosengeld I (Sozialgesetzbuch III), das Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende, auch bekannt als Hartz IV (Sozialgesetzbuch II), das Recht der Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch XII), das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung (Sozialgesetzbücher V, VI und VII), das Recht der sozialen Pflegeversicherung (Sozialgesetzbuch XI), das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Sozialgesetzbuch IX), das Recht auf Elternzeit, das Opferentschädigungsrecht, das Recht auf Kindergeld gemäß dem Bundeskindergeldgesetz, das Kinder- und Jugendhilferecht nach dem Sozialgestezbuch VIII sowie das Opferentschädigungsrecht gemäß den Regelungen des Opferentschädigungsgesetzes.

In den genannten Rechtsgebieten sowie im Sozialverfahrens- und Sozialprozessrecht werden Sie von mir kompetent und sachkundig beraten und sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vor allen deutschen Sozialgerichten und Landessozialgerichten vertreten.

Weitere Interessenschwerpunkte

Meine weiteren Interessenschwerpunkte sind Verbraucherschutzrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht und Familienrecht.

Auch hier werden Sie von mir kompetent und sachkundig beraten und bei Bedarf bundesweit vor allen Amts- Land- und Oberlandesgerichten vertreten.



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